Die Zielsetzung bei der Fachplanung Konferenz- und Medientechnik ist die professionelle Beratung und Unterstützung des
Bauherrn bzw. Auftraggebers.
Planungsbüro für Medientechnik:
Wir übernehmen als Ingenieurbüro für audiovisuelle Medientechnik die Planung Ihrer Festinstallationen und Events. Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist Architekten und Ingenieure, für
Energie- und Gebäudetechnik, im Bereich der medientechnischen Planungsarbeit zu unterstützen.
Ablauf einer medientechnischen Fachplanung:
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Beratung und Bedarfsanalyse:
In Zusammenarbeit mit dem künftigen Nutzer bzw. seinem Beauftragten untersuchen wir Ihre Anforderungen an die medientechnischen Anlagen und erstellen eine
Bedarfsermittlung.
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Erstellung der Konzeption:
Bei der Erstellung von Konzepten legen wir Ergebnisse der architektonischen Planung, Innenraumgestaltung und Infrastruktur zugrunde. Wesentlicher Bestandteil unserer
Planung ist die funktionale Einbindung der weiteren Gebäudetechnik, wie z.B. Klimaanlagen, Beleuchtung, Sicherheitstechnik etc... Auf Grundlage der ersten Planungsunterlagen und Kostenkalkulation
besprechen wir mit Ihnen die weiteren Schritte.
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Planung der Ausführung:
Ist die Abstimmung und Freigabe des Konzeptes erfolgt, erhalten Sie von uns eine detaillierte Planung der medialen Anlagenteile sowie Unterlagen zur Ausführung des
Projekts. Hier werden unter anderem Schnittstellen zwischen Architekten und Elektrikern definiert und abgestimmt. Zusätzlich erfolgt die Erstellung eines aussagekräftigen
Leistungsverzeichnisses.
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Auswertungen der einzusetzenden Medientechnik:
Für die Auswahl des adäquaten Mediums wird der sinnvolle und ökonomische Einsatz der audiovisuellen Medien in die technische Planung einbezogen. Entsprechend des
technischen Inhaltes und festgelegter Parameter erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot.
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Fachliche Leitung der Installationsarbeiten:
Wir übernehmen die Koordinierung von Terminen, überwachen die fachgerechte Ausführung von uns angebotener Leistung und erstellen die Dokumentation. Den Schlusspunkt
bildet die Abnahme durch den Bauherrn bzw. Baubeauftragten.